Verordnungswege
Die logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention.
Die Diagnostik, Beratung und Therapie erfolgt nur nach ärztlicher Verordnung. Die Heilmittelverordnung kann von allen Kinderärzten, HNO – Ärzten, Neurologen und Allgemeinärzten ausgestellt werden. Diese Verordnung darf zu Beginn der Therapie nicht älter als 14 Tage sein.
Privatpatienten sollten sich vor Beginn der Behandlung bei ihrer Krankenkasse nach Übernahme der Kosten für eine logopädische Behandlung erkundigen.
Dauer der Therapieeinheiten
30 – 60 Minuten
Dauer der Therapie
Einige Wochen bis mehrere Jahre
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