Die logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention.
Die Diagnostik, Beratung und Therapie erfolgt nur nach ärztlicher Verordnung. Die Heilmittelverordnung kann von allen Kinderärzten, HNO – Ärzten, Neurologen und Allgemeinärzten ausgestellt werden. Diese Verordnung darf zu Beginn der Therapie nicht älter als 14 Tage sein.
Gesetzlich versicherte Patienten über 18 Jahre zahlen den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10 % des Rezeptwertes und 10,-€ Rezeptgebühr, sofern sie keine Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkasse vorlegen können.
Bei Kindern und Jugendlichen werden die Kosten von Krankenkassen vollständig übernommen.
Privatpatienten sollten sich vor Beginn der Behandlung bei ihrer Krankenkasse nach Übernahme der Kosten für eine logopädische Behandlung erkundigen.